Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Zugang

Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge über Unterhalts- und

Fensterreinigungsleistungen der Firma RSP Reinigungs-Service-Post (nachfolgend

„Auftragnehmer“ genannt). Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin der

freie Zugang zu den zu reinigenden Objekten gewährleistet ist. Dies gilt auch für die Überlassung

bzw. Bereitstellung von hinterlegten Schlüsseln. Kann eine Leistung aus Gründen, die der

Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang), nicht erbracht werden, wird der dadurch

entstandene Leerlauf bzw. Ausfall voll in Rechnung gestellt.

§ 2 Terminabsagen und Stornierung

Vereinbarte Reinigungstermine können vom Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor dem geplanten

Leistungsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder

im Falle einer Nicht-Erreichbarkeit vor Ort wird der Termin in voller Höhe berechnet.

Wird für eine Reihe von turnusmäßig gebuchten Terminen ein Rabatt gewährt, so ist dieser an die

vollständige Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen gebunden. Werden einzelne

Termine storniert, so entfällt der Rabatt für alle Termine und der reguläre Preis wird berechnet.

Bereits gewährte Rabatte können in diesem Fall nachgefordert werden.

§ 3 Gewährleistung und Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die erbrachten Reinigungsleistungen unverzüglich nach Durchführung zu

prüfen. Ansprüche auf Mängelbeseitigung müssen dem Auftragnehmer unverzüglich,

spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Erbringung der jeweiligen Leistung,

schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Finanzamt-Konformität

Die Abrechnung aller erbrachten Dienstleistungen erfolgt ausschließlich auf Rechnung.

Barzahlungen oder sonstige informelle Abrechnungsarten sind ausgeschlossen. Alle Preiseverstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf den

Rechnungen separat ausgewiesen wird.

§ 5 Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei

denn, die Gegenforderung ist unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Haftung und Schlüsselverlust

(1) Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist

ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betre_en. Bei grober

Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt die gesetzliche Haftung.

(2) Für den Verlust oder die Beschädigung von Schlüsseln, die dem Auftragnehmer für die

Ausführung der Arbeiten übergeben wurden, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner

bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 7 Witterungsbedingte Leistungsausfälle (Schlechtwetterklausel)

Ist eine ordnungsgemäße, fachgerechte oder sichere Durchführung der Reinigungsarbeiten

(insbesondere bei der Fensterreinigung im Außenbereich) aufgrund von extremen

Witterungsverhältnissen wie Frost, Glatteis, starkem Schneefall oder Sturm nicht möglich, ist

der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verschieben. Ein Anspruch des Auftraggebers auf

Schadensersatz, Regress oder Preisminderung besteht in diesem Fall nicht; es wird ein

zeitnaher Ersatztermin vereinbart.

§ 8 Einsatz von Drittunternehmen

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen

Subunternehmer einzusetzen. (Hinweis: Die tatsächliche Ausführung erfolgt derzeit

ausschließlich durch eigenes Personal.)

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers

ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher (insb. steuerlicher)

Pflichten und unter strenger Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Objekts. Als Gerichtsstand für sämtliche

Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des

Auftragnehmers vereinbart. Zuständig ist das Amtsgericht Elmshorn.

Quickborn, 1. August 2026