§ 1 Geltungsbereich und Zugang
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge über Unterhalts- und
Fensterreinigungsleistungen der Firma RSP Reinigungs-Service-Post (nachfolgend
„Auftragnehmer“ genannt). Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin der
freie Zugang zu den zu reinigenden Objekten gewährleistet ist. Dies gilt auch für die Überlassung
bzw. Bereitstellung von hinterlegten Schlüsseln. Kann eine Leistung aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang), nicht erbracht werden, wird der dadurch
entstandene Leerlauf bzw. Ausfall voll in Rechnung gestellt.
§ 2 Terminabsagen und Stornierung
Vereinbarte Reinigungstermine können vom Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor dem geplanten
Leistungsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder
im Falle einer Nicht-Erreichbarkeit vor Ort wird der Termin in voller Höhe berechnet.
Wird für eine Reihe von turnusmäßig gebuchten Terminen ein Rabatt gewährt, so ist dieser an die
vollständige Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen gebunden. Werden einzelne
Termine storniert, so entfällt der Rabatt für alle Termine und der reguläre Preis wird berechnet.
Bereits gewährte Rabatte können in diesem Fall nachgefordert werden.
§ 3 Gewährleistung und Mängelrüge
Der Auftraggeber hat die erbrachten Reinigungsleistungen unverzüglich nach Durchführung zu
prüfen. Ansprüche auf Mängelbeseitigung müssen dem Auftragnehmer unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Erbringung der jeweiligen Leistung,
schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Finanzamt-Konformität
Die Abrechnung aller erbrachten Dienstleistungen erfolgt ausschließlich auf Rechnung.
Barzahlungen oder sonstige informelle Abrechnungsarten sind ausgeschlossen. Alle Preiseverstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf den
Rechnungen separat ausgewiesen wird.
§ 5 Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenforderung ist unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.
§ 6 Haftung und Schlüsselverlust
(1) Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betre_en. Bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt die gesetzliche Haftung.
(2) Für den Verlust oder die Beschädigung von Schlüsseln, die dem Auftragnehmer für die
Ausführung der Arbeiten übergeben wurden, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner
bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 7 Witterungsbedingte Leistungsausfälle (Schlechtwetterklausel)
Ist eine ordnungsgemäße, fachgerechte oder sichere Durchführung der Reinigungsarbeiten
(insbesondere bei der Fensterreinigung im Außenbereich) aufgrund von extremen
Witterungsverhältnissen wie Frost, Glatteis, starkem Schneefall oder Sturm nicht möglich, ist
der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verschieben. Ein Anspruch des Auftraggebers auf
Schadensersatz, Regress oder Preisminderung besteht in diesem Fall nicht; es wird ein
zeitnaher Ersatztermin vereinbart.
§ 8 Einsatz von Drittunternehmen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
Subunternehmer einzusetzen. (Hinweis: Die tatsächliche Ausführung erfolgt derzeit
ausschließlich durch eigenes Personal.)
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers
ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher (insb. steuerlicher)
Pflichten und unter strenger Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Objekts. Als Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des
Auftragnehmers vereinbart. Zuständig ist das Amtsgericht Elmshorn.
Quickborn, 1. August 2026